Krankenkassen-Beiträge

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Einleitung

Ab 1. Januar 2011 sind im Pflichtleistungskatalog der obligatorischen Grundver-sicherung nach Krankenver-sicherungsgesetz (KVG) nur noch Beiträge für medizinisch bedingte Fälle enthalten. Die allgemeinen Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen (CHF 180 jährlich für Personen bis 18 bzw. alle 5 Jahre für Erwachsene) wurden ersatzlos gestrichen.

Zusatzversicherungen sind von dieser Änderung nicht betroffen. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihre Krankenkasse.

Was zahlt die Krankenkasse an Sehhilfen?

Grundversicherung nach KVG

Ab 1. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenversicherung nur noch Beiträge an Sehhilfen bei medizinisch bedingten Spezialfällen.

Regelungen für medizinisch bedingte Spezialfälle
(Plichtleistungskatalog der Leistungsverordnung zum KVG)
Mittel- und Geräteliste (MiGel), Kapitel 25, Sehhilfen
   
Spezialfälle für Brillengläser, Kontaktlinsen* oder Schutzgläser
MiGel Pos.Nr. 25.02.01.00.1L
Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen z.B. Katarakt, Diabetes, Makulaerkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie, Medikamen-teneinnahme. Status nach Operation (z.B. Katarakt, Glaukom, Amotio retinae).
pro Seite, einmal pro Jahr: CHF 180.--
Bedingung: ärztlich verordnet
   
Spezialfälle für Kontaktlinsen* I 
MiGel Pos.Nr. 25.02.02.00.1L
Bei Visusverbesserung um 2/10 gegenüber Brille bei Myopie ab -8,0 Dioptrien; Hyperopie ab +6,0 Dioptrien; Anisometropie ab 3,0 Dioptrien, falls Beschwerden.
pro Seite, alle 2 Jahre: CHF 270.--
Bedingung: ärztlich verordnet
   
Spezialfälle für Kontaktlinsen* II
MiGel Pos.Nr. 25.02.03.00.1L
Bei irregulärem Astigmatismus; Keratokonus, Hornhauterkrankung oder Verletzung, Status nach Hornhaut-Operation, Iris-Defekten.
pro Seite, ohne zeitliche Beschränkung: CHF 630.--
Bedingung: ärztlich verordnet
* inklusive Anpassung  

Individuelle Zusatzversicherung

Die Leistungen der Zusatzversicherung ist unabhängig vom Bundesentscheid über die Grundversicherung. Wieviel und wie oft Ihre Zusatzversicherung an die Brille zahlt, erfahren Sie aus Ihren Versicherungsunterlagen. Oder erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse!

Die Frage ob sich der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt, ist schwierig zu beantworten. Da die Zusatzversicherung üblicherweise in Paketen angeboten werden, lassen sie sich nur schwer vergleichen. Am besten machen Sie Sich eine einfache Rechnung: Wenn die Krankenkasse alle 3 Jahre höchstens 300 Franken an die Brille bezahlt und dafür eine monatliche Prämie von 30 Franken berechnet, wird sich der Zusatz kaum lohnen. Es sei denn, die anderen im Paket enthaltenen Leistungen lohnen sich aus Sicht des Versicherten.

Bei Kindern kann es sich eher lohnen, da sie häufiger eine neue Brille Brauchen als Erwachsene. Zudem sind die Prämien für Kinder um einiges günstiger.